2009 = Code 95 für LKW Fahrer
2015 = Fahrer Art. 34 VO (EU) 165/2014
2016 = Unternehmerpflicht Art. 33 VO (EU) 165/2014 + neue Fahrerkarten
2017 = Risikoeinstufungsverfahren VO (EU) 2016/403
2019 = Neuer Smart-TCO 4.0
2021 = Software Update 4.0e
Der Straßenverkehr wird ständig anspruchsvoller und das fahrerische Können wird für jeden Fahrer immer wichtiger. Das fachkundige Wissen und das entsprechende professionelle Verhalten zeichnen den richtigen Profi aus. Deshalb hat die EU die Richtlinie 2003/59/EG europaweit zur Regelung der Qualifikation der Berufskraftfahrer vorgegeben.
Hier heißt es:
Kraftfahrer mit einem Führerschein der Klassen D1, DE1, D oder DE (Busfahrer) bzw.
Kraftfahrer mit einem Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE (LKW Fahrer)
die Fahrten im gewerblichen Güterkraft- od. Personenkraftverkehr durchführen,
müssen ihre Kenntnisse alle 5 Jahre durch eine Weiterbildung erneuern.
Weiter heißt es:
Wer seinen Pflichtfortbildungen nicht nachkommt, darf gewerblich nicht mehr von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen. Erst nach seiner Fortbildung darf man dann seinem Beruf als Fahrer wieder nachgehen.
Kein Grund zur Panik:
Wie fälschlicherweise oft gehört oder behauptet wird, führt ein Nicht-Besuchen der Weiterbildung nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis. Nein, Sie dürfen lediglich den Beruf des Kraftfahrers nicht mehr ausüben. Können aber dann durch ein Nachholen der Weiterbildung Ihre Qualifikation wieder nachweisen und jederzeit ohne Prüfung u. Stress ihren Job beruhigt gerne wieder nachgehen.
Ausnahmen:
Bestimmte Fahrten sind ausgenommen, z. B. Fahrten von Polizei, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste od. land- u. forstwirtschaftlicher Verkehr. Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende sind zur Beförderung von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung ausgenommen, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptaufgabe handelt.
Wie lange dauert die Weiterbildung ?
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60 Min. und ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen. Sie muss bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden, die nach Kursbesuch eine Teilnehmerbescheinigung ausstellt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Ihr Ansprechpartner:
Hermann Eydner
Fahrlehrer aller Klassen u. Verkehrspädagoge seit 1975
Fahrschulinhaber seit 1984
Ausbildungsfahrlehrer für Fahrlehreranwärter
Instruktor für Motorradsicherheit
Instruktor für Fahrlehrerfortbildung LKW im Auftrag des Fahrlehrerverband Bw seit 1994
Instruktor im Team TruckTraining, Mercedes-Benz LKW Werk in Wörth seit 1995
Info bitte auch unter:
http://www.BAG-Bund
http://www.EU-BKF-Ausnahme
Folgende Kenntnisbereiche (Module) bieten wir an:
Modul 1: ECO - Training – Kenntnisbereich 1.1 + 1.2 + 1.3 + 1.3a + 2.1 + 3.4 + 3.6
Wirtschaftliche Fahrweise, Kraftstoffverbrauch u. Verschleiß senken, Fahrstress vermeiden,
ECO Fahrphilosophie, Assistenzsysteme
Modul 2: Vorschriften Güterverkehr – Kenntnisbereich 2.1 + 2.2
Aktuelle Kenntnisse über allgemeine und sozialrechtliche Vorschriften,
Digitaler u. Smarth Tacho (Kontrollgeräte)
Modul 3: Sicherheit / Fahrsicherheit – Kenntnisbereich 3.1 + 3.5
Moderne Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit, Verhalten in Notsituationen
Modul 4: Spezial - Kenntnisbereich 2.1 + 2.2 + 3.2 + 3.4
Sicher & professionell unterwegs
Modul 5: Ladungssicherung optimieren – Kenntnisbereich 1.4 + 1.3a + 2.1 + 3.3
Richtiges Laden und Sichern, beruhigt mit der Ladung unterwegs
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Unser Schulungs-Raum:
Am Galgenfeld 7a
in 77736 Zell a. H.
Mehr Information unter:
Tel.: 07837 281 od. 0170 52 22 135
Anmelde-Formular hier
Online-Anmeldung
Die Weiterbildungen finden in unseren Räumlichkeiten statt.
Treffpunkt ist in d.R. 07:45 Uhr
Beginn 08:00 Uhr / Ende ca. 16:15 Uhr.
In den Kosten von 125,- € (MwSt. frei) sind enthalten: Lehrgangsunterlagen,
Bescheinigung nach BKrFQG plus Tagesgetränke, Mittagessen, Kaffee und Gebäck.