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© Fahrschule Eydner

FAQ

Hier findest du die Antworten auf deine Fragen.

Ist die Antwort auf deine Frage nicht dabei?

Dann melde dich bei uns und wir helfen dir gerne weiter.

  • Wie melde ich mich an?
    Für deinen Führerschein kannst du dich Online anmelden, oder du kommst persönlich zu uns in die Fahrschule um dich anzumelden. Hierfür brauchst du bei uns keinen Termin.
  • Wann melde ich mich am besten an?
    Es ist sinnvoll, sich frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anzumelden, da die theoretische Prüfung erst drei Monate und die praktische Prüfung erst einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden können.
  • Wie funktioniert das mit dem Führerschein-Antrag?
    Für den Führerscheinantrag brauchst du: - Erste-Hilfe Kurs - Sehtest - Biometrisches Passbild Deinen Führerscheinantrag bekommst du bei uns in der Fahrschule und gibst ihn dann im zuständigen Rathaus ab. Alles weitere macht die zuständige Behörde.
  • Kann ich während der Bearbeitung des Antrags bereits mit der Ausbildung starten?
    Wenn du dich bei uns in der Fahrschule angemeldet hast, kannst du parallel zur Bearbeitung deines Antrags bereits zu den Theorie-Lektionen kommen. Wichtig: Zu einer Prüfung können wir dich erst anmelden, wenn der Antrag bearbeitet wurde (Bearbeitungszeit aktuell 4-10 Wochen).
  • Wer ist „EU-Berufskraftfahrer:in"?
    EU-Berufskraftfahrer:innen sind alle Fahrer:innen im Güter- und Personenverkehr, die - Fahrten gewerblich durchführen und - mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1,C1E und D/DE erforderlich ist. - Ebenso bei Personenbeförderung im Linienverkehr, wenn die Linie > 50 km ist. Stichtag für Busfahrer:innen war der 10.09.2008. Wer vor diesem Datum den Führerschein erworben hatte,war grundqualifiziert. Nach diesem Datum ist eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen, um die Kennzahl 95 zu erhalten. Stichtag für LKW-Fahrer:innen war der 10.09.2009. Wer vor diesem Datum den Führerschein erworben hatte, war grundqualifiziert. Wurde der Führerschein nach diesem Datum erworben, durfte nur gewerblich fahren werden, wenn eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachgewiesen wurde und die Kennzahl 95 im Führerschein eingetragen war.
  • Kennzahl 95/ Weiterbildung
    Fahrerlaubnisinhaber für Bus oder LKW müssen alle 5 Jahre eine 35 stündige Weiterbildung (5 Module à 7 Stunden) besuchen. Wer dieser Pflicht nicht Folge leistet, darf nach Ablauf der Kennzahl 95, mit seiner Fahrerlaubnis keine gewerbliche Transporte oder Personenbeförderungen mehr durchführen. Nach dem Besuch der erforderlichen Weiterbildung darf man den Beruf des LKW- oder Busfahrers wieder ausüben.
  • Nachweis Schlüsselzahl 95
    Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr im Führerschein eingetragen, dafür wird eine FQN-Karte ausgestellt. Diese ist ab Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig.
  • Wie kann ich die Grundqualifikation erhalten?
    Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr sind: 1. Ausbildung zum/zur - Berufskraftfahr - Fachkraft im Fahrbetrieb - Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung 2. Grundqualifikation - Kenntnis werden im Eigenstudium erlangt - Prüfung vor der IHK in Theorie und Praxis - Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung 3. beschleunigte Grundqualifikation - Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusiv 600 Minuten Fahrstunden bei einer Fahrschule oder Bildungsträger - nur theoretische Prüfung vor der IHK (2 Stunden) - Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist Voraussetzung
  • Informationen zu IHK-Prüfung
    Grundqualifikation Zum Erreichen der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der IHK (Industrie- und Handelskammer) eine 7,5 stündige Prüfung in Theorie und Praxis ab. Die theoretische Prüfung findet zum Teil mündlich oder als Mutiple-Choise-Fragen statt, Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Diese Prüfung findet nur in Stuttgart statt. Beschleunigte Grundqualifikation Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, muss an einem Lehrgang mit 130 Stunden Theorie und 600 Minuten Fahrstunden teilnehmen. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation ist eine 2 stündige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK abzulegen. Die theoretische Prüfung besteht meist aus Mutiple-Choise-Fragen. Für die Grundqualifikation als auf für die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen diese Grundqualifikation im Inland erwerben.
  • Wie oft muss ich zum Theorie-Unterricht kommen?
    Insgesamt sind 14 Besuche erforderlich: Du musst 12 Lektionen aus dem Grundstoff und 2 Lektionen aus dem Zusatzstoff absolvieren. Dabei müssen es nicht zwingend die Lektionen 1–12 sein; Wiederholungen sind möglich. Wir empfehlen jedoch, alle Lektionen mindestens einmal zu besuchen. Darüber hinaus ist es verpflichtend, die Lektionen 13 und 14 vollständig zu absolvieren. Beide Lektionen sind zwingend vorgeschrieben.
  • Wann kann ich die Theorieprüfung ablegen?
    Sobald dein Antrag genehmigt wurde, du die vorgeschriebene Anzahl an Theorie-Unterrichten besucht hast und in der LernApp bereits genug gelernt hast, bist du Prüfungsreif!
  • Reicht es wenn ich mit der LernApp lerne?
    Ja, alle relevanten und für die Prüfung wichtigen Fragen werden in der App behandelt.
  • Wo muss ich mich zur Theorie-Prüfung anmelden?
    Wenn du so weit bist meldest du dich bei uns. Schreib uns, ruf uns an oder komm einfach vorbei und wir finden einen passenden Prüftermin für dich.
  • Kann ich die Prüfung in verschiedenen Sprache ablegen?
    Ja, die Prüfung ist in 12 Sprachen verfügbar. Folgende Sprachen sind möglich: Englisch, Französisch, Russisch, Hocharabisch, Türkisch, Italienisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch und Spanisch.
  • Kann ich vor der theoretischen Prüfung schon Fahrstunden nehmen?
    Ja, das ist möglich, wir raten jedoch klar davon ab. In Einzelfällen kann es Sinn machen, schon mit der praktischen Ausbildung zu beginnen. Komm hierzu am Besten persönlich in der Fahrschule vorbei und wir besprechen das mit dir!
  • Wie viele Fahrstunden brauche ich?
    Vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachfahrten á 45 Minuten). Die Anzahl der Übungsstunden sind individuell und können nur schwer vorhergesagt werden. Motivation, Lernbereitschaft und der Umgang mit Prüfungssituationen können die Zeit der Ausbildung beeinflussen. Im Durchschnitt benötigen die Fahrschüler bei uns zwischen 20 und 25 Fahrstunden, zusätzlich zu den Sonderfahrten. Individuell können es mehr oder weniger sein. Unser Anspruch ist keine billige Ausbildung, sondern eine gute Ausbildung. Dazu gehören keine unnötigen Fahrstunden. Nur so viele wie du auch wirklich benötigst!
  • Was kostet der Autoführerschein?
    Genau wie die benötigten Fahrstunden, ist der Preis individuell. Gerne lassen wir dir einen Kostenvoranschlag zukommen, komm dafür einfach auf uns zu!
  • Wie bezahle ich meinen Führerschein?
    Nach den erhaltenen Leistungen, bekommst du immer wieder eine Rechnung. Wir akzeptieren aus Sicherheitsgründen keine Barzahlung.
  • Was steckt hinter dem BF17 Führerschein?
    Entscheidest du dich für den BF17 Führerschein, darfst du bereits mit 17 Jahren Auto fahren, jedoch nur in Begleitung einer Begleitperson.
  • Wie läuft die Ausbildung bei BF17 ab?
    Die Ausbildung läuft genau gleich zur normalen Klasse B ab und du musst die gleichen Aufgaben erfüllen also theoretische und praktische Ausbildung sowie die entsprechenden Prüfungen. Auch der B197 sowie der BE-Führerschein (Anhänger) sind mit BF17 möglich.
  • Wen darf ich als Begleitperson eintragen?
    Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen: - Mindestens 30 Jahre alt sein - Mindesten 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sein - Bei Antragsstellung maximal 1 Punkt in Flensburg
  • Wie viele Begleitpersonen darf ich eintragen lassen?
    Du darfst unbegrenzt Personen eintragen lassen. Trage aber am besten nur Personen ein, bei denen es Sinn macht und mit denen du auch oft fahren kannst, da für die Eintragung Gebühren entstehen.
  • Wie stelle ich den Antrag, wenn ich BF17 machen möchte?
    Du kannst dich online bei uns anmelden, wir machen deine Papiere fertig, du holst Sie ab und bringst Sie zu deiner Behörde. Oder du kommst persönlich bei uns in der Fahrschule vorbei und wir machen alles für dich fertig.
  • Gilt der BF17 Führerschein auch im Ausland?
    Du darfst mit diesem Führerschein, bis du 18 Jahre alt bist, nur in Österreich und Deutschland fahren.
  • Wie bekomme ich dann meinen normalen Klasse B Führerschein?
    Sobald du 18 Jahre alt bist, wird dir der Führerschein zugeschickt. Mit diesem Führerschein darfst du dann überall und vor allem alleine fahren.
  • Darf ich mit diesem Führerschein auch AM oder L fahren?
    Ja, wie beim normalen Klasse B Führerschein, darfst du auch AM und L fahren und das sogar ohne Begleitperson.
  • Für wen lohnt sich der B197-Führerschein?
    Er lohnt sich für alle die wissen, dass Sie nach der Prüfung ein Automatikfahrzeug fahren werden und sich die Option offen halten möchten, beides fahren zu dürfen. Ebenso kann man sich die Prüfung etwas entspannter gestalten und muss sich nicht zu sehr auf das Schalten konzentrieren. Darüber hinaus können in der Ausbildung Übungsstunden gespart werden. Die Schlüsselzahl kann auch noch in der Ausbildung nachträglich eingetragen werden. Sonst ist die Ausbildung identisch, wie beim normalen Klasse B Führerschein.
  • Was steckt hinter dem Führerschein B197?
    Du musst mindestens 10 Stunden á 45 Minuten auf dem Schaltwagen absolvieren und machst dann mit deinem Fahrlehrer eine Schaltkompetenzprüfung. Die restliche Ausbildung findet im Automatikfahrzeug statt und die praktische Prüfung kann ebenso im Automatikfahrzeug absolviert werden. Bei bestandener Prüfung darfst du dann aber sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren. Nachteil: Wenn anschließend der Anhängerführerschein oder LKW-Führerschein gemacht, dürfen diese Fahrzeuge nur als Automatik gefahren werden!
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